Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten durch Annahme des Vertrages als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Partners, die nicht ausdrücklich von uns anerkannt werden, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht widersprochen wurde.
2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend, wir behalten uns den Widerruf des Angebotes bis zur Annahme desselben vor, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Aufträge werden von uns nur anerkannt, wenn diese ordnungsgemäß mit der Unterschrift des Käufers versehen sind.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die unserem Angebot beigefügten Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Abbildungen und Beschreibungen sowie technische Daten entsprechen annähernd den Gegebenheiten oder Absichten zum Angebotszeitpunkt. Änderungen jeder Art bleiben vorbehalten, soweit sie sich aus technischem Fortschritt, geänderter Ausführung oder Ähnlichem ergeben und für den Käufer zumutbar sind.
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften beim Einsatz unserer Erzeugnisse ist der Käufer selbst verantwortlich.
3. Preise
Die im Angebot enthaltenen Preise beinhalten die Fertigung des Erzeugnisses ohne Verpackung, Transportkosten und Umsatzsteuer.
4. Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, gilt dies auch für den Liefertermin.
Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen wie Energie- und Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrungen, Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen tritt Lieferverzug nicht ein. Der Käufer hat in diesem Fall das Recht zum Rücktritt, wenn der Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten wird. Der Käufer kann von dem Verkäufer einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist nachliefern will. Erklärt dies der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer zurücktreten.
Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er selbst von seinen Zulieferanten nicht beliefert wird, obwohl er entsprechende Verträge abgeschlossen hat.
Vorablieferungen bis 10 Tage vor Liefertermin gelten als vereinbart.
5. Versand und Gefahrübergang
Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen.
Wird der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tage netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verzugszinsen werden in Höhe der bankseitig berechneten Zinsen für geduldete Überziehungskredite vom Fälligkeitstag der Rechnung an berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verkäufer ist zur Annahme von Wechsel und Schecks nicht verpflichtet. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft.
Die Aufrechnung von etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer Eigentum des Verkäufers.
8. Mängelrüge/Gewährleistung
Der Kunde kann nur das beanstanden, was eindeutig den Angaben des Verkäufers widerspricht bzw. eindeutig auf fehlerhafte Bearbeitung des Verkäufers zurückzuführen ist. Wenn sich die Beanstandungen als begründet erweisen, wird vom Verkäufer kostenlos nachgebessert.
Beanstandungen wegen unvollständiger, unrichtiger oder mängelbehafteter Lieferungen müssen vom Käufer innerhalb von 14 Tagen erhoben werden.
Sind die vom Verkäufer gelieferten Waren nach Zeichnungen, Beschreibungen oder Mustern des Käufers gefertigt, so übernimmt der Käufer die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung in der vorgesehenen Ausführung keine Patente und Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Patenten und Schutzrechten frei.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Leistungen ist Chemnitz. Es gilt deutsches Recht.